KUNSTRECHT
In den USA hat sich das Kunstrecht bzw. „Art Law“ schon in den 1980er Jahren etabliert. 1983 wurden im Bundesstaat New York kunstrechtliche Fragen im Art & Cultural Affairs Law zum ersten Mal Gegenstand eines Spezialgesetzes – freilich wurden damals nur einige wenige Einzelaspekte gesetzlich normiert.
Heute boomt das Kunstrecht auch in Deutschland. Und das nicht ohne Grund. Denn das Kunstrecht ist eine wegen ihres künstlerischen Gegenstandes und der Vielfalt juristischer Fragestellungen besonders faszinierende Querschnittsmaterie (es gibt durchaus auch in- wie ausländische Rechtswissenschaftler, die bestrebt sind, das Kunstrecht als eigenständiges Rechtsgebiet zu etablieren).
Kennzeichnend für das Kunstrecht ist die Spannung zwischen Kunst und Recht. Das Recht zielt notwendig auf Ordnung, die Kunst dagegen lässt sich nicht eingrenzen. Die Rechtsordnung muss die Interessen der Künstler, Vertragspartner, Drittbetroffener und der Allgemeinheit gegeneinander abwägen.
Unter dem Begriff „Kunstrecht“ werden regelmäßig folgende Rechtsgebiete erfasst:
- Kunstfreiheit und staatliche Kunstförderung
- Kauf-und Haftungsrecht
- Auktionsrecht
- Urheberrecht
- Recht der Galerien und Museen
- Kunstfälschung
- Kunstdiebstahl, Kunstraub und Restitution
- Internationaler Kulturgüterschutz
- Steuerrecht
Weitere Informationen zum Thema Kunstrecht finden Sie unter kunstrecht-in-berlin.de.