AUßENWIRTSCHAFTRECHT, ZOLLRECHT UND VERBRAUCHSTEUERRECHT
ZOLLRECHT
Das Europäische Zollrecht ist in den letzten Jahrzehnten zu einem immer stärker beachteten Rechtsgebiet geworden. Gründe dafür sind zum einen die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft, zum anderen aber auch die Rechtsvereinheitlichung in der Europäischen Union (EU).
Das in Deutschland geltende und anzuwendende Zollrecht beruht bereits seit langem nicht mehr (allein) auf nationalen Rechtsnormen, sondern ist maßgeblich von Recht der Europäischen Union (EU) und vom Völkerrecht geprägt. Mit der Verwirklichung des EG-Binnenmarktes zum 1.1.1993 ist die Vereinheitlichung des Zollrechts in der EG im Wesentlichen abgeschlossen worden.
AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Das Außenwirtschaftsrecht ist ein hoch komplexes Thema, welches unmittelbare Auswirkungen auf mannigfaltige Prozesse in einem Unternehmen hat. Es regelt das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) den Verkehr von Devisen, Waren, Dienstleistungen, Kapital und sonstigen Wirtschaftsgütern mit dem Ausland.
Gem. § 1 AWG ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei. Er unterliegt jedoch gewissen Beschränkungen, die sich zum einen aus dem supranationalen Europarecht sowie zum anderen aus dem nationalen Recht, nämlich dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und derAußenwirtschaftsverordnung (AWV), ergeben.
Die Ausfuhrliste führt seit dem Inkrafttreten der Neufassung nur noch Rüstungsgüter sowie nationale Listenpositionen von sog. Dual-Use-Gütern auf; europäische EG-Dual-Use-Güter sind in der Ausfuhrliste nicht mehr gelistet.
Eine drastische Verschärfung ist mit der Novellierung insoweit eingetreten, als Verstöße gegen Embargo-Vorschriften sowie Handelstätigkeiten ohne die erforderliche Genehmigung bei vorsätzlichem Begehen als Straftat gelten; wobei die Möglichkeit der Selbstanzeige gegeben ist.
VERBRAUCHSTEUERRECHT
Die Verbrausteuern sind einumfangreiches Thema mit vielen nationalen Eigenheiten, die in der Europäischen Union (EU) bis heute nicht vollkommen harmonisiert sind, u.a. weil verbrauchsteuerpflichtige Waren der Verbrauchsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes (sog. Bestimmungslandprinzip) unterliegen.
In Deutschland werden zurzeit Verbrauchsteuern auf Bier, Branntwein, Alkopops, Energie, Kaffee, Schaumwein und Zwischenerzeugnisse sowie Tabak erhoben. Die Biersteuer ist eine Steuer, die den Bundesländern zufließt.
In mehreren EU-Mitgliedstaaten gibt es auch verbrauchsteuerfreie Gebiete, welche aus wirtschaftlichen Gründen entstanden sind.