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AUKTIONSRECHT

Der Kunstmarkt boomt, insebsondere in Zeiten historischer Niedrigzinsphasen. Allein die beiden größten und bekanntesten Auktionshäuser – Sotheby’s und Christies – verzeichneten im Jahre 2015 einen Umsatz von 63,8 Milliarden Dollar. Zusammen dominieren diese beiden Auktionshäuser den Markt. Nicht selten werden dort Rekordumsätze, wie beispielsweise die Auktion von Picassos „Les femmes d’Alger“ für 179,4 Millionen Dollar, erzielt, die dann auch auf ein mediales Echo stoßen.

Aber auch eine Auktion ist natürlich kein rechtsfreier Raum, sondern mit rechtlichen Strukturen behaftet, die zum Teil für einen unerfahrenen Käufer nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen sind. Besonders vor dem Hintergrund, dass Auktionen häufig international vollzogen werden, kommt es immer wieder auch zur Anwendung internationaler Rechtsvorschriften. Nicht immer ist der komplexe Sachverhalt daher allein auf Basis deutscher Gesetze zu lösen.

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