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VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht regelt alle Abläufe rund um den Abschluss, die Abwicklung oder die Verletzung von Verträgen. Hierbei unterscheidet man unterschiedliche Vertragsarten wie beispielsweise Werkverträge, Bauverträge oder Kaufverträge.

Grundsätzlich kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn die Vertragspartner beide eine Willenserklärung abgegeben haben. Diese werden als „Angebot“ und als „Annahme“ bezeichnet. Als Beispiel lässt sich hier ein Kostenvoranschlag und eine Auftragserteilung nennen.

Hier einige Beispielurteile

Dahlbokum
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